Insektenberatung Landkreis Bamberg

Beratung zu Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen

In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Bamberg erhalten Sie umfassende Beratung und Informationen zum richtigen Umgang mit Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen. Diese Insektenarten sind nicht nur nützlich, sondern stehen auch unter besonderem Schutz. Eingriffe oder das Entfernen der Nester ist nur in speziellen Fällen und unter bestimmten Auflagen gestattet.

Hornissen

  • Schutzstatus: Hornissen stehen gemäß § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes unter Schutz. Eingriffe in ihre Lebensweise, insbesondere das Entfernen oder Umsiedeln von Nestern, sind nur durch Fachkräfte erlaubt.
  • Verhalten: Hornissen gelten oft als bedrohlich, sind jedoch in der Regel weniger aggressiv als andere Insekten und stechen nur, wenn sie sich direkt bedroht fühlen.
  • Nützlichkeit: Sie sind wichtige Schädlingsbekämpfer und fangen Fliegen, Mücken und andere Insekten, um ihre Brut zu ernähren.

Wespen

  • Schutzstatus: Auch bestimmte Wespenarten wie die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe stehen unter Naturschutz. Das Entfernen ihrer Nester bedarf einer Genehmigung und sollte nur von Fachleuten durchgeführt werden.
  • Verhalten: Wespen sind insbesondere in den Sommermonaten auf der Suche nach süßen Speisen und können aggressiv reagieren, wenn sie ihr Nest oder Nahrungsquelle verteidigen.
  • Nützlichkeit: Wespen tragen zur Schädlingsbekämpfung bei, indem sie Fliegen und andere Insekten erbeuten.

Hummeln

  • Schutzstatus: Alle Hummelarten stehen in Deutschland unter Naturschutz. Das Entfernen eines Hummelnests ist ohne Genehmigung verboten und darf nur von Fachleuten vorgenommen werden.
  • Verhalten: Hummeln sind sehr friedliche Tiere und stechen nur, wenn sie stark bedrängt werden. Ihre Stiche sind zudem weniger schmerzhaft als die von Wespen oder Bienen.
  • Nützlichkeit: Hummeln sind hervorragende Bestäuber und tragen maßgeblich zur Bestäubung von Nutz- und Wildpflanzen bei.

Wildbienen

  • Schutzstatus: Wildbienen stehen ebenfalls unter Naturschutz. Sie leben meist solitär und ihre Nester dürfen nicht ohne Genehmigung entfernt werden. Sie sind für Menschen unauffällig und stellen kaum eine Gefahr dar.
  • Verhalten: Wildbienen stechen in der Regel nicht, da sie ihre Nester nicht verteidigen. Sie sind sehr friedliche Insekten.
  • Nützlichkeit: Als Bestäuber spielen Wildbienen eine entscheidende Rolle im Ökosystem und in der Landwirtschaft.

Was tun, wenn sich ein Nest in der Nähe befindet?

Wenn Sie ein Nest von Hornissen, Wespen, Hummeln oder Wildbienen entdecken und unsicher sind, wie Sie damit umgehen sollen, wenden Sie sich bitte an den Landkreis Bamberg. Fachleute können die Situation beurteilen und gegebenenfalls eine Umsiedlung des Nestes veranlassen.

 

Wann ist eine Entfernung oder Umsiedlung notwendig?

  • Gefahr für Menschen: Wenn ein Nest in unmittelbarer Nähe zu viel frequentierten Bereichen liegt, wie beispielsweise Eingängen, Terrassen oder Kinderspielplätzen, kann eine Entfernung oder Umsiedlung notwendig sein. Diese sollte jedoch immer durch Fachleute erfolgen.
  • Sachgerechte Entfernung: Die Entfernung oder Umsiedlung eines Insektennests darf nur von ausgebildeten Experten durchgeführt werden, um die Tiere und Menschen gleichermaßen zu schützen.

Hinweise zur Vermeidung von Konflikten mit Insekten:

  • Ruhe bewahren: Vermeiden Sie hektische Bewegungen in der Nähe von Nestern, um die Tiere nicht zu provozieren.
  • Nahrungsquellen reduzieren: Halten Sie Mülleimer verschlossen und vermeiden Sie es, Lebensmittel und Getränke im Freien offen stehen zu lassen, da sie Insekten anlocken könnten.
  • Nester in Ruhe lassen: Viele Nester lösen sich von alleine auf, da die Kolonien nur eine Saison überdauern. Ein Eingreifen ist oft nicht notwendig.

Ansprechpartner beim Landratsamt Bamberg: